Der Bund für Geistesfreiheit Regenburg ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Regensburg einzutragen. Sein Sitz ist Regensburg. Der Bund für Geistesfreiheit sammelt alle kirchenfreien Menschen der freigeistigen, freidenkenden Bewegung in Regensburg und Umgebung. Er ist Mitglied im „Bund für Geistesfreiheit Bayern“, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Da diese Ziele nur in einer friedlichen Welt, frei von Furcht und Not, verwirklicht werden können, tritt der Bund für Geistesfreiheit Regensburg für die Ächtung des Krieges ein. Er bekämpft deshalb jede Form von Militarismus und setzt sich für allgemeine Abrüstung ein. Er stellt sich vor jedes Mitglied, das aus Gewissensgründen von seinem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch macht.
Den Zielen des Bundes für Geistesfreiheit Regensburg dienen:
Der Beitrittserklärung, und zwar auch die der zu betreuenden Personen, muss schriftlich erfolgen. Für Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der schriftliche Antrag auf Aufnahme in die Betreuungsgemeinschaft von dem bzw. den Erziehungsberechtigten zu stellen. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Antrag durch den Jugendlichen selbst zu erklären.
Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt:
Die Bundesmitgliederversammlung setzt den Mindestbeitrag der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder fest. In Fällen von besonderer Bedürftigkeit kann der Vorstand den Beitrag ermäßigen oder erlassen.
Organe des Bundes für Geistesfreiheit Regensburg sind: a. Die Bundesmitgliederversammlung b. Die Vorstandschaft c. Die Revisoren
Die Revisoren prüfen den vom Kassier vorgelegten Jahresbeschluss und nehmen mindestens jährlich eine unvermutete Nachprüfung der Kasse, der Bücher und Belege vor. Über die Ergebnisse dieser Nachprüfung und über die Prüfung des Jahresabschluss berichten sie der Bundesmitgliederversammlung.
In Versammlungen oder Veranstaltungen des Bundes dürfen persönliche Differenzen weder vorgebracht noch ausgetragen werden. Sie sind mit schriftlicher Begründung vor ein Schiedsgericht zu bringen, das nach einer Schiedsgerichtsordnung zu verfahren hat, die vom Bund für Geistesfreiheit Nürnberg ausgearbeitet wurde.
Der Bund für Geistesfreiheit Regensburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Bundes fremd sind, oder aber durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden keine Anteile am Vereinsvermögen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Bundes für Geistesfreiheit Regensburg oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen dem Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder weltanschauliche Zwecke zu verwenden hat.
Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Fassungen:
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