Menschenwürde-Artikel statt Kruzifixe

Verfassungsbeschwerde gegen den Kreuzerlass

Unterstützung des bfg München im gerichtlichen Vorgehen möglich

Gegen die Verordnung der Regierung Söder Kreuze in Landesbehörden anzubringen wehrt sich der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Vorsitzende Assunta Tammelleo begründet dies mit einer Verletzung der Grundrechte des bfg auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 3 GG) und Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) durch die Präsentation des zentralen christlichen Symbols in öffentlichen Stellen, die von Verfassungs wegen zur Neutralität verpflichtet sind. Sie kritisiert insbesondere eine Bevorzugung der Religion bestimmter Religionsgemeinschaften gegenüber der Weltanschauung der Weltanschaungsgemeinschaft bfg.

Für Kosten zur in 2024 vorgesehenen Erstellung der Beschwerdeschrift und möglichen Bearbeitung gerichtlicher Anfragen danach bittet der bfg um Spenden. Hierfür wurde ein Projekt auf der Plattform betterplace.org eingestellt, wo auch beschrieben ist, um wie viel es für eine große Zahl Menschen bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Annahme der Beschwerde und einem möglichen Urteil geht, vor allem für Atheisten und Agnostiker, Juden, Muslime und Angehörige weiterer Religionen.

Bereits 2016 hat das juristisches Vorgehen des Verbands, der wie Bistümer und Landeskirchen Körperschaftsstatus hat, bis zum höchsten deutschen Gericht zum Erfolg geführt, als ein Verbot von Tanzveranstaltungen für unzulässig erkannt wurde. Bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat der bfg München den Gang der aktuellen Auseinandersetzung auf seiner Homepage gesondert dokumentiert, das Institut für Weltanschauungsrecht bietet einen Gesamtüberblick einschließlich des Richterspruchs des Bundesverwaltungsgerichts an.

Ein Zeichen in Behörden, das Menschen verbindet und etwas Verbindliches ausdrückt, hat der Jurist und Chefredakteur Prof. Dr. Heribert Prantl vorgeschlagen, nämlich eine Aufschrift oder Inschrift mit dem expliziten Absatz des Grundgesetzes zur Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Der bfg München schließt sich der Anregung an.

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